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Bild vom Kind

Das Kinderbildungsgesetz regelt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen. Darin ist der Bildungsauftrag unserer Einrichtung festgehalten. Wir sehen das Kind ganzheitlich. Der Körperbau und seine Funktionen, Anlagen und Charakterzüge, Intelligenz und Grundstimmung bestimmen seine Einzigartigkeit. Gerade in den ersten Lebensjahren stehen Denken, Fühlen, Wollen und Handeln in einem engen Zusammenhang. Sie beziehen sich aufeinander und beeinflussen sich gegenseitig. Das Kind nimmt seine Umwelt ganzheitlich wahr – durch Sehen, Hören, Tasten, Riechen und Schmecken. Es erlebt und handelt auf vielseitige Art und Weise. Wir begleiten das Kind in seiner Entwicklung, dass es lernt es selbst zu tun. Lernen ist ein lebenslanger Prozess.